Das hätte mir mal jemand vorher sagen müssen
Diesen Satz habe ich schon so oft gehört. Nur, dann steht der Bauherr / Immobilienkäufer bereits vor einem Problem, welches für ihn meist nur durch Einschalten eines Rechtsanwaltes zu lösen ist. Im schlimmsten Fall muss er vor Gericht streiten und wird von den langsamen Mühlen deutscher Justiz aufgerieben. Denn wie heißt es so schön: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“
format_quote Pfusch am Bau verursacht jährlich rund 1,4 Milliarden Euro Schäden – 9000 Euro je Eigenheim. Jedes neue Wohngebäude weist durchschnittlich 21 Mängel auf.
Ein Bauprozess dauert in Deutschland durchschnittlich 44 Monate, also ca. 3,5 Jahre. Was das im Einzelfall wirtschaftlich und für die jeweilige Lebensqualität der Betroffenen bedeutet, muss ich sicherlich nicht näher erläutern
Viele Bauherren/Immobilienkäufer geben schnell mal einen 6-stelligen Betrag aus, ohne sich wirklich Gedanken über technische Details, Qualitätssicherung und Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu machen.
Meist schenkt der Bauherr/Immobilienkäufer einem geschulten, gut gelaunten und außerordentlich sympathischen Verkäufer einfach sein Vertrauen. Er unterschreibt einen Kaufvertrag im Vertrauen auf das Gute im Menschen.
Auf den Boden der Tatsachen wird man spätestens zu Beginn des Bauprojekts geholt.
Dann tauchen Fragen auf und man ist mit den technischen Angaben des Bauträgers und seinen Nachträgen überfordert – meist zu spät, um noch Änderungen vorzunehmen. Man ist gefangen durch die Unterschrift unter einem einseitigen Vertrag und muss mit den Wölfen heulen. Hinzu kommt, dass der nette Bauleiter auf einmal Probleme sieht, wo vorher augenscheinlich alles geregelt war. Die Kosten laufen aus dem Ruder, der Bauzeitenplan wird nicht eingehalten und die technische Ausführung entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik. Der Laie kann die beiden ersten Punkte sicherlich noch selbst erkennen. Den dritten Punkt, die technische Ausführung, merkt er meist erst, wenn es zu spät ist und er mit Mängeln oder Minderleistungen leben muss.
Grundsätzlich sollten Sie, je nach Größe und tatsächlichem Aufwand, zwischen 1% und 3 % Ihrer Bausumme (ohne Grundstück) einplanen. Da jedes Bauvorhaben anders geartet ist und der Arbeitsaufwand von Bau zu Bau stark variieren kann, rechne ich meine Leistungen nach Zeitaufwand ab. Meine aktuelle Preisliste können Sie sich im Downloadbereich runterladen. Gerne unterbreite ich Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Bauvorhaben / Ihren Immobilienkauf. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Anfrageformular im Downloadbereich.